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   BVerwG, 31.08.1961 - II B 3.61   

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https://dejure.org/1961,2055
BVerwG, 31.08.1961 - II B 3.61 (https://dejure.org/1961,2055)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1961 - II B 3.61 (https://dejure.org/1961,2055)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1961 - II B 3.61 (https://dejure.org/1961,2055)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Verschiebung der Laufbahn - Geltungsdauer der Förderungserlasse zugunsten "alter Kämpfer"

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1961 - II B 3.61
    An dieser Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - nichts geändert, wie der beschließende Senat eingehend in seinemBeschluß vom 29. Dezember 1960 - BVerwG II B 44.60 - (DÖV 1961 S. 192) ausgeführt hat.
  • BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58

    Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1961 - II B 3.61
    Eine Zulassung nach § 79 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1296) - G 131 - in Verbindung mit § 127 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) - BRRG - kommt nicht in Betracht, weil im vorliegenden Fall die Klage bereits vor dem Inkrafttreten des § 127 BRRG erheben werden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 -, DVBl. 1958 S. 471, undvom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -, ZBR 1958 S. 377).
  • BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1961 - II B 3.61
    Eine Zulassung nach § 79 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1296) - G 131 - in Verbindung mit § 127 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) - BRRG - kommt nicht in Betracht, weil im vorliegenden Fall die Klage bereits vor dem Inkrafttreten des § 127 BRRG erheben werden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 -, DVBl. 1958 S. 471, undvom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -, ZBR 1958 S. 377).
  • BVerwG, 04.12.1958 - VI CB 311.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1961 - II B 3.61
    In dem von der Beschwerde angeführtenBeschluß vom 4. Dezember 1958 - BVerwG VI CB 311.57 - hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgesprochen, daß generell während der Geltungsdauer der Förderungserlasse zugunsten "alter Kämpfer" die Anstellung eines nicht zu dem bevorzugten Personenkreis gehörigen Zivilanwärters schlechthin ausgeschlossen gewesen sei.
  • BFH, 03.08.1961 - IV 239/59 S

    Einkommensteuerrechtliche Lage bei freiberuflich tätigen Ehegatten

    Dem Finanzgericht ist darin beizutreten, daß der Wortlaut der Vorschrift des § 18 Abs. 4 EStG 1957, insbesondere die Formulierung, wonach die Absetzung "bei der Ermittlung des Einkommens" erfolgt, nicht zwingend für die Auffassung des Finanzamts und des Bundesministers der Finanzen in Abschn. 148 Abs. 4 EStR 1955 in der Fassung der EStER 1956/57 (vgl. auch EStR 1955 und 1958 a.a.O.) spricht (vgl. Judeich, "Die Steuervergünstigungen für die freien Berufe in § 18 EStG", Rechts- und Wirtschaftspraxis, 14 (D) ESt II B 3/61 - 460, 45, besonders 460, 49; vgl. auch die Anmerkung der Schriftleitung in "Der Betriebs-Berater" 1956 S. 712 zum Erlaß des Bundesministers der Finanzen S 2161 vom 10. Juli 1956).
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